Sind „Starkregen“-Schäden von einer Gebäude- bzw. Hausratversicherung abgedeckt?
Ausgerechnet der vielerorts abseits der ufernahen Grundstücke für den Schaden allein verantwortliche Starkregen ist in der Gebäude- und Hausratversicherung kein unproblematischer Fall. Denn (zum Glück) bot sich nicht überall das Bild von überfluteten Grundstücken.
Im Unterschied zu Überschwemmungen treten bei Starkregen lokal massive Regenmengen urplötzlich auf und verschwinden auch schnell wieder. Die Frage, ob während der Niederschläge und des Eindringens von Wasser in das Gebäude auch eine „Überflutung“ von Grund und Boden vorliegt, bleibt oft ungeklärt. Denn der Versicherungsnehmer kämpft mit allen Kräften gegen das eindringende Wasser und beobachtet nicht sein Grundstück für die rechtlich nicht einfache Abgrenzung, ab wann eine „Überflutung“ vorliegt und wann nicht. Da der Versicherungsnehmer in der Beweislast ist, führt dies immer wieder zu ernüchternden Ergebnissen für Gebäudeeigentümer.
Um eine Absicherung für solche Starkregenereignisse zu bieten, haben zahlreiche Versicherer mittlerweile ihre Bedingungen erweitert oder bieten entsprechende Zusatzoptionen an. Dann hängt beispielsweise nur von der tatsächlichen Niederschlagsmenge und nicht vom Vorliegen einer (in vielen Fällen nicht beweisbaren) Überflutung ab, ob ein Versicherungsfall gegeben ist oder nicht.
Versicherungsnehmer sollten daher ihre Versicherungsverträge regelmäßig auf Anpassungsbedarf überprüfen lassen. Sollte sich nach einem Schadenfall herausstellen, dass Sie nicht bestmöglich abgesichert waren, stellt sich zusätzlich die Frage danach, ob Sie hinsichtlich der Versicherungsvertrages korrekt beraten wurden. Lassen Sie diese Frage überprüfen, falls der Versicherer Zahlungen unter Verweis auf fehlenden Versicherungsschutz verweigert. Eine kostenlose Ersteinschätzung bietet unserer Schnellcheck.