Kann ich Schadenersatz verlangen, obwohl ich (wohl) keinen Versicherungsschutz habe?
Die Schadenersatz drängt vor allen solchen Geschädigten auf, die keine Elementarversicherung abgeschlossen haben. Denn die Schäden durch das Katastrophenhochwasser an Ahr, Kyll, Prüm und Enz sowie an Swist und Erft gehen in die Milliarden. Die meisten Betroffenen verfügen über keinen ausreichenden Versicherungsschutz.
Das heißt aber nicht zwangsläufig, dass den Betroffenen keine Ansprüche zustehen. In Betracht kommen hier insbesondere Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Beratungspflichten durch Versicherungsvermittler wegen des unterbliebenen Hinweises auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Elementarschadenversicherung.