Können Kosten entstehen, wenn KUNZ Ersatzansprüche gegen Versicherungsvermittler oder Versicherungen für mich geltend macht?
Generell gilt: Wir von KUNZ Rechtsanwälte werden für die Flutopfer unentgeltlich tätig, soweit wir das rechtlich dürfen.
Bevor Kosten anfallen, wird Ihnen das transparent mitgeteilt und Sie entscheiden, wie Sie weiter vorgehen möchten.
Als unseren Beitrag zur Unterstützung der Hochwassergeschädigten bieten wir zunächst eine kostenfreie Erstberatung sowie unseren kostenlosen Schnellcheck an.
Sollten wir danach Erfolgsaussichten sehen, werden wir gerne ein Aufforderungsschreiben fertigen und mit der Versicherung/dem Vermittler in Verhandlungen treten. Sollten diese Verhandlungen zu keinem Erfolg führen, werden wir unsere Tätigkeit komplett unentgeltlich für Sie durchführen, da wir nicht möchten, dass sich Ihr Schaden weiter vergrößert.
Wenn unsere Verhandlungen aber von Erfolg gekrönt sind und die Versicherung/der Vermittler Zahlungen leistet, werden wir für unsere Tätigkeit nach den üblichen gesetzlichen Gebühren abrechnen; selbstverständlich werden wir versuchen, die Kosten unserer Inanspruchnahme als weiteren Teilschadenersatz ebenfalls von der Versicherung zu erhalten. Dies kann aber nicht garantiert werden.
Im Falle eines gerichtlichen Verfahrens dürfen wir leider aus standes- und wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht unterhalb der gesetzlichen Gebühren abrechnen. Aber auch hier gilt: Bevor wir eine Schritt für Sie gehen, der Kosten auslösen kann, werden wir Sie transparent hierüber informieren.
