Was ist die Höhe des Ersatzanspruchs gegen einen Versicherungsvermittler?
Bei Haftung wird Betroffener im Einzelfall gestellt, als hätte er lückenlosen Versicherungsschutz. Die Höhe des Ersatzanspruchs richtet sich nach der sogenannten „Quasideckung“.
Hat der Versicherungsnehmer nur wegen einer unzureichenden Beratung des Versicherungsvermittlers – z.B. weil ihm eine zusätzliche Elementarversicherung gar nicht angeboten wurde – keinen Versicherungsschutz, wird der Versicherungsnehmer so gestellt, als ob er nach einer ordnungsgemäßen Beratung und Empfehlung den erforderlichen Verssicherungsschutz erhalten hätte.
Im Wege dieser sogenannten „Quasideckung“ muss der Versicherungsvermittler dem Kunden gegenüber alle Leistungen erbringen, die bei korrekter Beratung ein Versicherer erbringen müsste – also im Regelfall Zahlung aller Kosten der Schadenbeseitigung einschließlich Hotelkosten bis hin zur Zahlung aller Kosten der Errichtungen eine neuen Gebäudes, wenn das Haus durch die Fluten vollständig zerstört wurde.