Kategorien
Keine Elementarversicherung: Ansprüche und Rechtslage

Für welche Hochwassergebiete stellen wir unsere kostenlose Erstberatung zur Verfügung?

Für welche Hochwassergebiete stellen wir unsere kostenlose Erstberatung zur Verfügung?

Unsere kostenlose Erstberatung bieten wir mit Blick auf die Flutopfer in den Hochwassergebieten an Ahr, Kyll, Prüm und Enz sowie an Swist und Erft an. Gleiches gilt für unseren kostenlosen Schnellcheck – die „eingebauten“ rechtlichen Grundsätze sind jedoch auch für andere Flutereignisse und Hochwasserschadensereignisse gültig.

Insbesondere – aber nicht nur – richtet sich der Schnellcheck an die Hochwasserbetroffenen mit Gebäudeschäden in den folgenden Hochwassergebieten.

In Rheinland-Pfalz sind betroffen:
Kreis Ahrweiler und die gesamte Region Eifel (Kreis Vulkaneifel, Kreis Bitburg-Prühm, Landkreis Trier-Saarburg, Kreis Bernkastel-Wittlich)

In Nordrhein-Westfalen sind betroffen:
Städteregion Aachen, Oberbergischer Kreis, Rhein-Sieg-Kreis, Mettmann, Heinsberg, Düren, Rheinisch-Bergischer Kreis, Wuppertal, Rhein-Erft-Kreis, Hagen, Mülheim an der Ruhr, Euskirchen, Essen, Köln, Leverkusen, Solingen, Märkischer Kreis, Oberhausen, Düsseldorf.