Die Gebäudeversicherung zahlt nicht. Was tun?
Häufig heißt es, die Gebäudeversicherung zahlt nicht. Wenn dieser Fall eintritt, helfen wir Ihnen gerne bei der Geltendmachung Ihrer Elementarschäden. In vielen Fällen lässt sich mit anwaltlicher Hilfe doch noch eine Schadensregulierung erreichen.
Für die Flutopfer stellen wir eine kostenlose Erstberatung bereit, um die Erfolgsaussichten für ein weiteres Vorgehen zu prüfen. Auch Hochwasserbetroffene ohne Elementarversicherung können Ersatzansprüche haben, insbesondere wegen Falschberatung durch Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter (Versicherungsvermittler).
Sollten wir Erfolgsaussichten sehen, werden wir ein Aufforderungsschreiben fertigen und mit der Versicherung/dem Versicherungsvermittler in Verhandlungen treten. Oftmals lassen sich bereits durch diesen Schritt erste Zahlungen bzw. Schadensregulierungen erreichen.
Sollten die Verhandlungen zu keinem (ausreichenden) Erfolg führen, kommt die Klageerhebung in Betracht. Ob eine Klageerhebung sinnvoll ist, entscheiden Sie mit uns gemeinsam. Die Erfolgsaussichten, die Höhe der noch offenen Schadenssumme und andere Fragen (z.B. Beweislage) spielen hier eine Rolle. Bevor wir eine Schritt für Sie gehen, der Kosten auslösen kann, werden wir Sie transparent hierüber informieren.
Weitere Informationen zu möglichen Kosten finden Sie hier.