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Keine Elementarversicherung: Ansprüche und Rechtslage

Gewährt eine Gebäudeversicherung oder Hausratversicherung ausreichend Versicherungsschutz für Überschwemmungsschäden?

  • Gewährt eine Gebäudeversicherung oder Hausratversicherung ausreichend Versicherungsschutz für Überschwemmungsschäden?

    Der übliche Basisschutz in der Gebäudeversicherung oder Hausratversicherung beschränkt sich bei den Naturgefahren auf die Ereignisse Brand, Blitzschlag, Sturm und  Hagel. Von außen eindringendes natürliches Wasser ist dann nur versichert, wenn ein „Sturm“ (also eine Luftbewegung von mindesten 62 Km/h) die Öffnung herbeigeführt hat, was bei den gestrigen Ereignissen durchweg nicht der Fall gewesen sein dürfte. Dringt (regen-) Wasser oder Hochwasser auf andere Weise von außen in das Gebäude ein, besteht in den Basistarifen daher kein Versicherungsschutz.

    Nur die zusätzliche Absicherung gegen „erweiterte Naturgefahren“ oder „erweiterten Elementargefahren“ kann hier den Betroffenen helfen. Hinter dieser Begrifflichkeit verbergen sich typischerweise
    – der Fall einer „Überschwemmung“ im Sinne einer Überflutung des versicherten Grundstücks durch Regen oder über die Ufer tretende Flüsse
    – ein Rückstau von Wasser durch die Wasserleitungen des Gebäudes wegen Regen oder Überschwemmung
    – Erdrutsch, Erdsenkung und Schneedruck