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Keine Elementarversicherung: Ansprüche und Rechtslage

Wie „treffsicher“ kann eine automatische Schnellcheck-Ersteinschätzung sein?

Wie „treffsicher“ kann eine automatische Schnellcheck-Ersteinschätzung sein?

Unsere Versicherungsrechtsexperten haben den Schnellcheck entwickelt, um den Hochwasserbetroffenen in Not eine erste und niederschwellige Informationsmöglichkeit über das Bestehen etwaiger Ersatzansprüche zu geben. Der Schnellcheck kann eine individuelle Prüfung Ihres konkreten Falles jedoch nicht ersetzen, denn die Prüfung erfolgt vollautomatisch durch unseren Schnellcheck-Algorithmus.

Es gilt: Das Bestehen von Schadensersatzansprüche gegen Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittler hängt vom Einzelfall ab; insbesondere von der Frage, ob das Risiko im Falle ordnungsgemäßer Beratung überhaupt versicherbar gewesen wäre, was bei unmittelbar in den Gefahrenzonen liegenden Objekten fraglich sein kann. Des Weiteren muss der Versicherungsnehmer nachweisen, dass er sich im Falle einer ordnungsgemäßen Beratung für den Abschluss der Versicherung entschieden hätte. Ein solches beratungskonformes Verhalten wird allerdings zugunsten des Versicherungsnehmers von dem BGH regelmäßig vermutet. In diesem Falle muss sich der Versicherungsnehmer nur die nicht geleisteten Prämien anspruchsmindernd auf seinen Schaden anrechnen lassen.