Hochwasser und keine Elementarversicherung? Ersatzanspruch für Hochwasserschaden oft auch möglich, wenn keine Versicherung besteht

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Ein Hochwasserschaden an Wohnhaus oder Betriebsstätte kann einen Ersatzanspruch oft auch dann begründen, wenn keine Elementarversicherung besteht, d.h. wenn Sie nicht gegen Hochwasser und Überschwemmung versichert sind.

In vielen Fällen kommt nämlich ein Ersatzanspruch aufgrund eines Beratungsfehlers eines Maklers oder eines sonstigen Versicherungsvermittlers in Betracht.


Unser Schnellcheck kann Ihnen zu den Erfolgschancen ein erste Einschätzung kostenlos an die Hand geben.

keine Elementarversicherung ohne Verschulden

Keine Elementarversicherung oftmals unverschuldet

Viele Hochwassergeschädigte haben völlig unverschuldet keinen ausreichende Versicherung gegen Überschwemmung und andere existenzbedrohende Naturgefahren. Ein fehlender Versicherungsschutz beruht nämlich oftmals auf Nichtberatung oder Falschberatung von Versicherungsvermittlern. Viele Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter haben das Hochwasserrisiko dramatisch unterschätzt und keine Elementarversicherung angeboten. Hierdurch haben sie ihre Beratungspflichten verletzt.

Die Versicherungsrechtsexperten von KUNZ Rechtsanwälte haben daher diesen Schnellcheck entwickelt, um Ihnen schnell, kostenlos und niederschwellig eine unverbindliche Ersteinschätzung hierzu zu geben. Der kostenlose Schnellcheck bietet Ihnen eine erste Orientierung, ob Ihre Erfolgsaussichten eher als gering, möglich oder sogar realistisch einzuschätzen sind.


Die Ersteinschätzung berücksichtigt die aktuelle Gesetzeslage und Rechtsprechung zur Haftung von Versicherungsvermittlern.

Im Anschluss können Sie unsere kostenlose Erstberatung nutzen. Wir unterstützen Sie gerne.